Laut behördlichem Bescheid gilt am kompletten Festgelände die „3G-Regel“ in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis und Registrierungspflicht. Folgende Möglichkeiten erfüllen die Vorgaben:
• Vollständige Impfung
• 1. Impfdosis vor mehr als 22 Tagen erhalten
• PCR-Test nicht älter als 72h bei Eintritt
• Antigen-Schnelltest nicht älter als 48h bei Eintritt
• Selbsttest nicht älter als 24h bei Eintritt
• Genesungszertifikat nicht älter als 6 Monate
• Antikörpernachweis nicht älter als 3 Monate
Vor Ort sind keine Testmöglichkeiten vorhanden!